- rechtlich
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recht|lich ['rɛçtlɪç] <Adj.>:nach dem [gültigen] Recht, auf ihm beruhend:etwas vom rechtlichen Standpunkt aus betrachten; dieses Vorgehen ist rechtlich nicht zulässig.* * *
rẹcht|lich 〈Adj.〉1. das Recht betreffend, dem Recht nach, hinsichtlich des Rechtes, auf dem Recht beruhend, juristisch2. 〈veraltet〉 redlich, ehrlich, ordentlich, rechtschaffen (Person)● \rechtlicher Anspruch; die \rechtliche Seite einer Sache; das ist \rechtlich unzulässig (aber menschlich verständlich)* * *
1. das Recht betreffend; gesetzlich:-e Fragen, Normen;-e Gleichstellung;eine -e Grundlage für etw. schaffen;einen -en Anspruch auf etw. haben;jmds. -er Vertreter sein;r. begründet, nicht zulässig sein;zu etw. r. verpflichtet sein.2. (veraltend) rechtschaffen, redlich.* * *
rẹcht|lich <Adj.> [mhd. rehtlich, ahd. rehtlīh, zu ↑Recht]: 1. das Recht betreffend; gesetzlich: -e Fragen, Normen; -e Gleichstellung; eine -e Grundlage für etw. schaffen; einen -en Anspruch auf etw. haben; jmds. -er Vertreter sein; mit -en Mitteln wollen die Verantwortlichen versuchen, dem ... Anwachsen der Jugendsekten entgegenzuwirken (ran 2, 1980, 8); r. begründet, nicht zulässig sein; zu etw. r. verpflichtet sein; etw. r. verankern; Ein ... Urlaubsgesetz und Arbeitszeitverordnungen legen einen weiteren Teil der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern r. fest (Fraenkel, Staat 313). 2. (veraltend) rechtschaffen, redlich: ein -er, r. denkender Mensch; ∙ wenn ich ein -er Bergmann werden würde (Novalis, Heinrich 66).
Universal-Lexikon. 2012.